TÜV

Eintragung von Leistungsteigerung und technischen Änderungen an Simson Fahrzeugen

Sie möchten mit Ihrer getunten Simson wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen an, die Änderungen an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen. Dabei liegt uns am Herzen, die Fahrzeuge wirklich legal und kontrollsicher in den Straßenverkehr zu bringen. Unser Augenmerk liegt dabei auf einer seriösen Eintragung die auch im Zweifelsfall Bestand hat. Die Leistung Ihres Fahrzeuges wird auf unserem hauseigenen P4-Leistungsprüfstand ermittelt.

 

Gutachten zur Dauerfestigkeit / Festigkeitsnachweis / Belastungsnachweis
Damit die Abnahmen, die in unserem Hause erstellt werden, wirklich Bestand haben, wurde von uns ein Gutachten zur Rahmenfestigkeit erstellt. Dieses Gutachten umfasst die gesamte S50 / S51 Rahmengruppe eingeschlossen Schwinge, Motorlager, Gabelbrücke und  Rahmenunterzüge. Die Dauerfestigkeit wurde für eine Belastung von 18PS (13,2kw) und 100km/h erfolgreich durch uns nachgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass alle Abnahmen die gemäß VdTÜV Merkblatt 751 mehr als 5,74kw beinhalten, keine rechtliche Grundlage haben. Bei einer Leistungssteigerung von mehr als 40% muss ein Dauerfestigkeitsnachweis erfolgen! Mit unserem Festigkeitsnachweis sind Sie auf der sicheren Seite!

 

Möglichkeiten zur Eintragung Ihrer Leistungssteigerung

Möglichkeit 1:
Sie lassen die Änderungen durch einen Sachverständigen / Prüforganisation Ihrer Wahl, auf Basis unseres Gutachtens abnehmen. Als Voraussetzung für die Abnahme einer Leistungssteigerung benötigt der Sachverständige einen Nachweis, dass der Rahmen der Belastung dauerhaft standhält. Diesen Nachweis können Sie für Ihre Fahrgestellnummer bei uns erwerben.

Hinweis: Alle Änderungen sind in diesem Falle mit Ihrem Sachverständigen abzuklären. Wir haben keinerlei einfluss darauf was Ihr Prüfingenieur in diesem Fall einträgt und was nicht. Unser Nachweis wurde auf Basis eines Serien Fahrwerks mit Rahmenunterzügen erstellt. Es bedarf keiner besonderen Anbauteile wie bspw. eine Kastenschwinge o.ä. Alle weiteren Randbedingungen, Vorraussetzungen und Tabus sind im Einzelfall mit Ihrem Sachverständigen zu klären.

-> Festigkeitsnachweis zum Kauf

Sie haben keinen Sachverständigen als Ansprechpartner? In diesem Fall können Sie Ihr Fahrzeug in unserem Haus begutachten lassen, siehe Möglichkeit 2.

Wichtiger Hinweis:
DEKRA: zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Eintragung mit unserem Prüfbericht bei der DEKRA nicht möglich. Leider behaart man hier weiterhin auf deren selbst festgelegten Grenzwert von 7,5kw und 85km/h. Wir sind bereits im Gespräch mit entsprechend verantwortlicher Stelle der Prüforganisation und versuchen hier einen Kompromiss zu finden. Aussagen welche die Glaubwürdigkeit unseres Gutachtens in Frage stellen, entprechen in keinem Fall der Wahrheit. Die Verbreitung solcher Aussagen stellt in der Regel eine Straftat dar. In der Vergangenheit kahm es immer wieder zu solch Aussagen von Sachverständigen. Diese sind FALSCH! Unser Gutachten ist gültig und war nie ungültig! Wir behalten uns rechtliche Schritte gegen solche Äußerungen vor.

 

Möglichkeit 2:
Sie lassen die Änderungen durch unseren Sachveständigen, in unserem Hause abnehmen. Ihr Fahrzeug muss dabei ausnahmslos unseren Voraussetzungen entsprechen. Das Fahrzeug muss dafür zu uns verbracht werden. Es erfolgt eine Leistungsmessung auf unserem P4 Prüfstand und Erstellung einer §21 Einzelabnahme durch den TÜV. Anschließend kann das Fahrzeug durch Sie zugelassen werden.

Das Fahrzeug muss dazu ca. 14 Tage bei uns verbleiben (Witterungsabhängig). Eine mitnahme am selben Tag ist nicht möglich!

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.399€ und beinhalten:

  • Leistungsmessung auf unserem P4 Leistungsprüfstand
  • Stand- & Fahrgeräuschmessung
  • Festigkeitsbericht für Hauptrahmen
  • Fahrzeugvorstellung bei einem Sachverständigen
  • Abnahme nach §21 StVZO + Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

 

Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug für eine Abnahme bei uns haben?

  • Simson S50, S51 oder S70
  • Baujahr vor 1989 (bis FIN: 613603x) (Grund: ab 1989 ist ein Abgasgutachten notwendig)
  • Hubraum ≤ 120cm³
  • Leistung ≤ 15PS (11kw)
  • Enduro Gabelbrücke (Klemmgabelbrücke) oben oder Gabelbrücke mit Gutachten
  • Gabelbrücke unten mit Lenkerschloss
  • Enduro Unterzugstreben (Endurostreben)
  • Serien Hinterradschwinge / Kastenschwinge oder verstärkte Schwingen mit Gutachten (bspw. SaMo)
  • Scheibenbremsanlage Vorn mit Gutachten (Scheibenbremsnabe vorn nur MZA / ZT-Tuning)
  • Bremslichtschalter vorn und hinten
  • Serien Rad- Reifen Kombination (Felge 1,5×16″, 1,6×16″ – S51 mit Reifen 2,75×16″, 80/80-16″ oder 17″/19″ Variante – OR Modelle)
  • Frontscheinwerfer, Rücklicht, Bremslicht und Blinker (StVO-konform)
  • seriennahe Auspuffanlage mit Lochkegel und Platten- Endschalldämpfer (z.b. AOA, AT85C, JW G85, DailyRace o.ä.)
  • in Einzellfällen sind Resonanzauspuffanlagen möglich (Leistung muss ≤ 15PS sein)
  • seriennaher Luftfilter mit eindeutiger Kennzeichnung (z.b. ZT Luftfiltermatte o.ä.)
  • Herzkasten mit 40mm Anschluss (f. Mikuni Vergaser) möglich
  • Auspuff und Luftfilter müssen die Geräuschemissionswerte nach StVO einhalten! (es erfolgt eine Geräuschmessung)
  • Technisch einwandfreier Zustand (Bremsen, Lenkkopflager, Motorlagerung, Elekrik und Co.)

 

Was geht nicht, wenn die Abnahme bei uns gemacht wird?

  • Motor / Auspuff Kombinationen die mehr als 15PS haben
  • Hauptrahmen mit nachträglich / selbst eingeschlagener FIN (Ausnahme: Papiere und original Rahmen sind vorhanden / Rahmentausch wurde offiziell Dokumentiert)
  • Membran Zylinder (Grund: Geräuschemission kann nicht / sehr schwer eingehalten werden)
  • Gabelbrücken mit „Materialgutachten“
  • CNC FameParts wie bspw. Bremshebel, Schalthebel, Gabelversteifungen, Brems- Kupplungsgriffe, Bremsnocken u.ä.
  • ZAP Brems- / Kupplungsgriffe
  • Lenker welche nicht dem Original entsprechen, ohne Gutachten
  • Stoßdämpfer welche nicht dem Original entsprechen, ohne Gutachten
  • Bremshebel hinten welche nicht dem Original entsprechen, ohne Gutachten
  • Luftfilterkasten mit zusätzlichen Öffnungen (Winkelmuffen etc.)
  • Brembo Bremsanlagen, Ronge Motorsport Bremsscheiben
  • offene Kette / Ritzel
  • breite Felgen wie 1.85 / 2.15 u.ä.

 

Bitte sehen Sie von Anfragen ab, die darauf abziehlen Teile einzutragen die hier ganz klar ausgeschlossen wurden!

 

Geräuschemssionswerte (Fahrgeräusch)

Für die Abnahme muss eine Stand- & Fahrgeräuschmessung erstellt werden. Das Fahrgeräusch wird gemäß §49 StVZO (verw. 97/24/EG Kap. 9) nach 78/1015/EWG ermittelt.

Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von ≥80cm³ sind folgende Fahrgeräuschwerte einzuhalten:
bis 01.10.1983 ≤ 84 dB(A)
ab 01.10.1983 ≤ 80 dB(A)

Für Fahrzeuge <80cm³

bis 01.10.1983 84dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax <80km/h ≤ 75dB(A)
ab 01.10.1983 und vmax ≥80km/h ≤ 78dB(A)

 

Geschwindigkeits / Lastindex der Reifen

Vorsicht! Der Geschwindigkeits beeinflusst den Lastindex der Reifen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier bei den Simson Fahrzeugen auf der Achslast.

Neuigkeiten: Betreffende Fahrzeuge mit einer Achslast von 190kg können nun abgelastet werden, der zweite Sitzplatz bleibt dabei erhalten! Für 100km/h sind zwingend Reifen mit dem Index P zu montieren.

Beispiel:

Simson S51 B2-4 ab 21.05.1986 (KTA 1477-4)
Achlast der Hinterachse: 190kg

Reifen: Heidenau K36/1 2.75×16 46J
Lastindex: 46 = 170kg
Geschwindigkeitsindex: J = 100km/h

Theoretisch ist also der Lastindex des Reifens kleiner als die Achslast und dürfte nicht montiert werden. Allerdings vergrößert sich der Lastindex wenn die Höchstgeschwindigkeit kleiner als der Geschwindigkeitsindex des Reifens ist. Es gelten folgende Werte:

 

eingetragene Höchstgeschwindigkeit J
100km/h
K
110 km/h
L – N
120 – 140
≥ P
150 km/h
60 km/h + 23% + 23% + 23% + 23%
70 km/h + 16% + 16% + 16% + 16%
80 km/h + 10% + 10% + 10% + 14%
90 km/h + 5% + 5% + 7,5% + 12%
100 km/h + 5% + 10%

Folge: 170kg + 23% = 209kg
Der 46J Reifen darf bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60km/h mit maximal 209kg belastet werden.

Problem: Es soll eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h eingetragen werden, es ist ein Heindenau K55 2.75×16 46P verbaut (170kg + 10% = 187kg). Damit liegt die zulässige Achslast des Reifens unter der eingetragenen Achslast des Fahrzeuges von 190kg. Folge: Es können maximal 90km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen werden.

Bei Fahrzeugen vor dem 21.05.1986 liegt die Achslast der Hinterachse bei ≤180kg, hier wäre die Eintragung von 100km/h wieder möglich.