Rahmen Festigkeitsnachweis (TÜV)

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Beschreibung

 

Bitte klären Sie vor dem Kauf mit Ihrem Sachverständigen alle Rahmenbedingungen!

 

Sie erwerben mit dem Kauf die Freigabe, den von uns erstellten Festigkeitsnachweis für Ihre FIN (Fahrzeug Identifikations Nummer) zu verwenden. Die Freigabe ist immer an die Fahrgestellnummer gebunden und nicht übertragbar! Nach Kauf erhalten Sie von uns den Laborbericht der „Durchführung von Betriebsfestigkeitsuntersuchungen an Fahrwerksbauteilen von Fahrzeugen der Klasse L.“ Dieser Bericht stellt einen Zusammenfassung / Auswertung des Rahmenfestigkeitsgutachtens dar. Alle Prüfungen wurden nach den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt und gestempelt vom Technischen Dienst des TÜV Süd – München.

Es erfolgte eine Belastungsanalyse der Serien Rahmenbaugruppe bis 18PS und 100km/h. Der Laborbericht dient als Festigkeitsnachweis bzw. als Nachweis der Dauerfestigkeit für die Eintragung einer Leistungssteigerung von mehr als 40% und ist damit eine der benötigten Vorraussetzungen für eine Abnahme als Leichtkraftrad / Kraftrad.

Der Prüfbericht ist gültig für alle DDR original- und MZA Austauschrahmen mit Enduro Unterzügen! Das einschweißen der „Endurolasche“ in einen DDR Rahmen ist möglich, muss allerdings von einem Karosserieschweißer erfolgen.

 

Rüstzustand des Prüffahrzeuges:

– S51 Hauptrahmen mit Unterzugstreben (Enduro Streben)
– Serien S51 Hinterradschwinge
– Gabelbrücke oben (Klemm- / Guss- / Enduro- Variante)
– Gabelbrücke unten Serie
Polyurethan Buchsen an Schwing- und Motorlager von Motoren Service Maul
– Scheibenbremsanlage mit Bremsscheibe 220mm (worst case – Betrachtung)

 

geprüfte Lastzustände:

– Anfahren und Bremsen bei maximal möglicher Beschleunigung bzw. Verzögerung
– Starkes Verzögern aus 60 km/h
– Starkes Verzögern aus 102 km/h (Belastungsvergleich)
– Überfahren von Bodenunebenheiten
– Slalomfahrten
– Fahren bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

 

Sie erhalten den Laborbericht nach Kauf postalisch im Original mit Ihrer Fahrgestellnummer, Stempel und Unterschrift.

 

WICHTIGER HINWEIS: 
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (Ausschluss bei kundenspezifischer Ware) ist das Wiederrufsrecht nach Fernabsatzgesetz (§ 355 BGB) ausgeschlossen. Der Prüfbericht wird personalisiert für die von Ihnen angegebene Fahrzeug Identifikations Nummer (FIN) ausgestellt. Eine nachträgliche Änderung der FIN ist nicht möglich.
DEKRA: zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Eintragung mit unserem Prüfbericht bei der DEKRA nicht möglich. Leider behaart man hier weiterhin auf deren selbst festgelegten Grenzwert von 7,5kw und 85km/h. Wir sind bereits im Gespräch mit entsprechend verantwortlicher Stelle der Prüforganisation und versuchen hier einen Kompromiss zu finden. Aussagen welche die Glaubwürdigkeit unseres Gutachtens in Frage stellen, entprechen in keinem Fall der Wahrheit. Die Verbreitung solcher Aussagen stellt in der Regel eine Straftat dar. In der Vergangenheit kahm es immer wieder zu solch Aussagen von Sachverständigen. Diese sind FALSCH! Unser Gutachten ist gültig und war nie ungültig! Wir behalten uns rechtliche Schritte gegen solche Äußerungen vor.